- Quinquennalfakultäten
Quinquennālfakultäten, die den Bischöfen für je 5 Jahre verliehenen Vollmachten zu Dispensen, die an sich dem Papste vorbehalten sind, bes. in der Buß-und Ehepraxis.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Quinquennālfakultäten, die den Bischöfen für je 5 Jahre verliehenen Vollmachten zu Dispensen, die an sich dem Papste vorbehalten sind, bes. in der Buß-und Ehepraxis.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Quinquennalfakultäten — Quin|quen|nal|fa|kul|tä|ten die (Plur.): auf fünf Jahre begrenzte Vollmachten für Bischöfe, ↑Dispense zu erteilen, die sonst dem Papst vorbehalten sind … Das große Fremdwörterbuch